Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der auf einer Baustelle tätigen Personen ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) der/die Bauherr/-in verantwortlich. Etwas verkürzt gesagt sind bei allen Bauvorhaben mit einer Ausführungszeit von mehr als 30 Arbeitstagen sowie bei allen Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind - also bei praktisch allen Bauvorhaben - die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu planen und zu koordinieren. Hierfür ist von der Bauherrin bzw. vom Bauherren eine fachkundige Person, der sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), zu beauftragen. Die nötige Fachkenntnis habe ich durch Teilnahme mit abgelegter Prüfung an einem Lehrgang bei der Architektenkammer Niedersachsen, durchgeführt nach den Regeln zum Arbeitsschutz im Bauwesen (RAB 30), erworben.
Die Verpflichtung zur Beauftragung eines SiGeKos sollten Sie bitte nicht als Schikane sehen. Dank wachsender Sensibilisierung für das Thema Sicherheit ist die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen seit Jahren insgesamt rückläufig (Quelle: BG Bau). Neben immer besserer Schulung des Personals hat auch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf den Baustellen an dieser positiven Entwicklung ihren Anteil. Mit Sicherheit.
ADRESSE
Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163
Hannover-List
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