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Bauvertragsprüfung. Baubegleitung. Bauabnahme.

Den Bau oder Kauf begleitende Sachverständigenleistungen bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit für Ihr Bauvorhaben.

BAUVERTRAGSPRÜFUNG

Sie möchten mit einem schlüsselfertigen Anbieter, z. B. einem Bauträger, ein Haus bauen oder aber ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen. Ein Vertragsentwurf, in der Regel bestehend aus dem eigentlichen Vertrag mit individuellen Regelungen, einer Baubeschreibung sowie Bauzeichnungen, wurde Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt. Als Laie ist es für Sie nun aber praktisch nicht möglich, Lücken, Widersprüche und Ungereimtheiten in den Vertragsunterlagen zu erkennen und die angebotene Bauqualität zu bewerten.

Ich biete Ihnen daher an, Ihren Kaufvertrag, Werkvertrag oder Bauträgervertrag vor Unterzeichnung und, bei Bauträgerverträgen, vor einer notariellen Beurkundung sachverständig zu prüfen.

Die Detailtiefe richtet sich dabei ganz nach Ihren Wünschen: Denkbar ist z. B. eine Prüfung der Baubeschreibung auf Plausibilität und Vollständigkeit und/oder der Vertragsunterlagen im Hinblick auf kritische Vereinbarungen zu Bauzeiten, Zahlungen, Abnahme, Gewährleistung, Vertragsstrafe, Eigenleistungen und Sonderwünschen. Aber auch eine eingehende fachtechnische Prüfung der Baubeschreibung in ausführungsqualitativer Hinsicht sowie auf Übereinstimmung mit Vorschriften und Normen biete ich Ihnen selbstverständlich an.

Vertragsprüfung
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UNABHÄNGIGE BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSKONTROLLE (BAUBEGLEITUNG)

Der Bau eines Hauses ist eine komplexe Angelegenheit. Es sind viele Menschen beteiligt, deren Arbeiten koordiniert werden müssen. Ausführungsmängel bleiben da nicht aus, geschuldet insbesondere einem zunehmenden Kosten- und Termindruck, nicht ausreichend qualifiziertem Personal sowie der Unkenntnis bzw. dem Nichteinhalten anzuwendender Vorschriften und Normen. Sie als Bauherr/-in haben in aller Regel aber weder die Zeit noch die Sachkenntnis, die Qualität der Ausführung zu kontrollieren und zu beurteilen. Als unabhängiger Fachmann helfe ich Ihnen, Mängel frühzeitig zu erkennen und gebe Ihnen Hinweise, deren Beseitigung gegenüber dem Unternehmen durchzusetzten. Das erspart Ihnen Terminverzögerungen, Ärger und Geld.

Eine baubegleitende Qualitätskontrolle (Baubegleitung) umfasst regelmäßig mindestens nachfolgend aufgeführte Leistungen. Der Leistungsumfang kann aber individuell vereinbart werden:

  • Sichten der Bauvertrags- bzw. Bauträgervertragsunterlagen
  • Baustellenbegehungen zur Überprüfung der erbrachten Bauleistungen auf Übereinstimmung mit dem Vertrag und den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik
  • Dokumentation der Baustellenbegehungen mit Mängelprotokoll sowie Hinweisen zu Gewährleistung, Abnahme und Zahlungen

Im Idealfall werden im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle alle wesentlichen Bauzustände stichpunktartig in Augenschein genommen, bevor diese durch die Leistung nachfolgender Gewerke verdeckt werden. Für ein Einfamilienhaus ohne Keller sind beispielsweise 4 bis 5 Begehungen sinnvoll.

Baubegleitende Qualitätskontrolle
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Das frühzeitige Erkennen von Ausführungsmängeln erspart Ihnen Terminverzögerungen, Ärger und Geld.

UNABHÄNGIGE ABNAHMEBEGLEITUNG (BAUABNAHME)

Sie haben es fast geschafft. Ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung ist im Wesentlichen fertiggestellt. Der Unternehmer bittet Sie nun um die Abnahme seiner Leistung. Das ist sein gutes Recht. Die förmliche Bauabnahme ist für Sie als Bauherr/-in jedoch von großer Tragweite und weit mehr als eine lästige Formalie, der es sich mit einer schnellen Unterschrift zu entledigen gilt. Sie hat im Gegenteil weitreichende, für Bauherrinnen bzw. Bauherren sowie Käuferinnen bzw. Käufer leider ausnahmslos negative Folgen:

  • Fälligkeit der vollständigen Vergütung: Mit der Bauabnahme wird in aller Regel die letzte Rate der vertraglich vereinbarten Vergütung des Unternehmers/Bauträgers fällig.
  • Beginn der Gewährleistungsfrist: Mit der Bauabnahme beginnt die vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist für Ihre Mängelansprüche.
  • Gefahrenübergang: Mit der Bauabnahme trägt allein der/die Bauherr/-in bzw. der/die Käufer/-in das finanzielle Risiko bei Beschädigung fertiggestellter Leistungen.
  • Umkehr der Beweislast: Bis zur Bauabnahme seiner Leistungen muss der Unternehmer nachweisen, dass es sich bei einem behaupteten Mangel nicht um einen Mangel handelt. Nach der Bauabnahme muss der/die Bauherr/-in bzw. der/die Käufer/-in nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Das ist ein großer Unterschied.

Als unabhängiger Sachverständiger unterstütze ich Sie bei der Durchführung der Bauabnahme und bei der Kommunikation mit dem Unternehmer zur Wahrung Ihrer Rechte. Die Abnahmebegleitung beinhaltet das Sichten der übergebenen Bau- und Vertragsunterlagen sowie die Teilnahme an der eigentlichen Abnahmebegehung; nach Bedarf einschließlich der Dokumentation sichtbarer Mängel und Führen des Abnahmeprotokolls. Damit Sie beruhigt einziehen können.

Unabhängige Abnahmebegleitung
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Info

Die Abnahme stellt einen wichtigen Übergang dar. Sie hat für den Bauherren bzw die Bauherrin weitreichende Folgen.

ADRESSE


Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163 Hannover-List

+49 511 6968899


trebitz@ot-architekt.de

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