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Beraten. Planen. Überwachen.

Ob Einfamilienhaus oder Gewerbebau. Ob Neubau oder Altbau-Sanierung. Ich biete Ihnen qualitäts- und kostenbewusste Gebäudeplanung. Nicht nur in Hannover.

BERATUNG

Architekten sind unabhängige Dienstleister, die Ihren Bauherren, ihre Bauherrin, in allen Phasen eines Bauvorhabens umfassend begleiten und beraten. Aber auch ohne einen konkreten Bauwunsch stehe ich Ihnen bei Fragen zu allen Themen rund ums Bauen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an. Schreiben Sie mir eine Mail. Vereinbaren wir einen Beratungstermin.

Beratung

GEBÄUDEPLANUNG - EINZELLEISTUNGEN HOAI

Sollten Sie ein Kollege und Ihre Aufträge einmal größer als Ihre Kapazitäten sein, übernehme ich für Sie gerne auch einzelne Leistungsphasen der HOAI. Große Erfahrung habe ich beispielsweise mit dem Ausschreiben von Bauleistungen, sowohl in Einzelgewerken als auch als funktionale Generalunternehmer-Ausschreibung (GU-Ausschreibung).

Übernahme von Teilleistungen der HOAI

Projektauswahl Gebäudeplanung - Einzelleistungen HOAI:

Projektauswahl Gebäudeplanung - Einzelleistungen HOAI:

GEBÄUDEPLANUNG - WOHNUNGSBAU

Ein eigenes Haus zu bauen ist eine der weitreichendsten Entscheidungen Ihres Lebens. Sehr wahrscheinlich werden Sie nie wieder eine so große Einzelausgabe haben. Stellen Sie diese Entscheidung daher auf ein solide Fundament. Nehmen Sie sich Zeit. Überlegen Sie sich genau, ob Sie ein mehr oder weniger standardisiertes Typenhaus eines schlüsselfertigen Anbieters (z. B. eines Bauträgers) kaufen, oder ein von einem freischaffenden Architekten geplantes, maßgeschneidertes Haus bauen wollen.

Es ist für Sie daher wichtig, sich über die erheblichen Unterschiede zwischen einem freischaffenden Architekten und einem schlüsselfertigen Anbieter im Klaren zu sein:

  • Ich stehe auf Ihrer Seite. Ein Architekt vertritt die Interessen seines Bauherren, seiner Bauherrin, gegenüber den Behörden und den ausführenden Firmen. Er verwaltet treuhänderisch das von seiner Bauherrin bzw. seinem Bauherren zur Verfügung gestellte Budget und überwacht den Zeitplan.
  • Ein Architekt arbeitet nicht mit vorgefertigten Plänen, sondern entwickelt gemeinsam mit seinem Bauherren, seiner Bauherrin, den optimal auf seine/ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmten Entwurf. Zu Beginn dieses Prozesses steht also noch nicht fest, wie das Haus einmal aussehen wird.
  • Ein freischaffender Architekt ist unabhängig von Firmen- und Produktinteressen.

Seit Beginn meiner Berufstätigkeit gehört der Wohnungsbau zu meinen wichtigen und liebsten Aufgaben. Vom Einfamilienhaus für zahlreiche private Bauherren, Bauherrinnen, bis zum Geschosswohnungsbau mit mehr als 100 Wohneinheiten für regionale und nationale Wohnungsbauunternehmen. Es macht Freude, Wohnraum zu schaffen.

Gebäudeplanung
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trebitz@ot-architekt.de

GEBÄUDEPLANUNG - INDUSTRIE- UND GEWERBEBAU

Seit Beginn meiner freischaffenden Tätigkeit beschäftige ich mich zunehmend mit dem Industrie- und Gewerbebau. Insbesondere für Auftraggeber, Auftraggeberinnen, aus dem Bereich der Abfallwirtschaft. Meine Erfahrungen reichen hier von der Realisierung einzelner Betriebsgebäude bis hin zu komplexen Aufgaben, wie der kompletten Betriebs-Neustrukturierung durch Abbruch und Sanierung von Bestandsgebäuden, der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden und Gewerbehallen einschließlich der vollständigen Neukonzeption der betrieblichen Außenanlagen - mit möglichst geringen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb.

Gebäudeplanung

Projektauswahl Gebäudeplanung - Industrie- und Gewerbebau:

Projektauswahl Gebäudeplanung - Industrie- und Gewerbebau:

BAUEN IM BESTAND - ANBAU // UMBAU // AUSBAU // NUTZUNGSÄNDERUNG

Gründe für eine bauliche Veränderung gibt es viele: Sie haben einen Altbau gekauft mit mehr Charme als Platz. Die Lebensumstände ändern sich. Die Familie wächst. Ebenso wie die Ansprüche an modernes Wohnen. Abhilfe schaffen können hier

  • ein Anbau - wenn noch Platz auf Ihrem Grundstück ist,
  • eine Aufstockung - soweit baurechtlich und statisch möglich,
  • ein Ausbau bisher ungenutzter oder gering genutzter Keller- oder Dachbodenflächen,
  • die Umnutzung bisher zu anderen Zwecken genutzter Räume.

Oft haben aber schon vergleichsweise geringe Eingriffe in den Grundriss eine große Wirkung: Der Abbruch einer Trennwand beispielsweise, der aus einer kleinen Küche in Verbindung mit dem Ess- und Wohnbereich einen neuen, großzügigen und hellen Mittelpunkt für Ihre Wohnung schafft.

Für Veränderungen an einem Bestandsgebäude aber gilt es in besonderem Maße gestalterische, baurechtliche und konstruktiv-statische Belange zu würdigen. Auch gibt es regelmäßig hohe Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung. Für diese Aufgaben stehe ich Ihnen von Anfang an als kompetenter und unabhängiger Partner zur Seite.

BAUEN IM BESTAND - DACHGESCHOSSAUSBAU

Unsere Großstädte wachsen. Platz in den attraktiven zentralen und dicht bebauten Lagen wird zunehmend knapp. Der Ausbau bisher ungenutzter Dachböden stellt hier häufig die letzte Möglichkeit dar, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das ist für den Hausbesitzer wirtschaftlich reizvoll und zudem politisch gewollt. Doch Vorsicht, hier lauern Fallstricke. Lediglich bei bestehenden Einfamilienhäusern ist in Niedersachsen die Umnutzung von Dachgeschossräumen in zu dieser Wohnung gehörende Aufenthaltsräume genehmigungsfrei. In allen anderen Fällen bedarf ein Dachgeschossausbau einer Baugenehmigung, ist aber durchaus nicht in jedem Fall auch genehmigungsfähig. Neben den konstruktiv-statischen Möglichkeiten sind insbesondere die Belange des Brandschutzes, des Denkmalschutzes und des Nachbarschutzes im Vorfeld der Planung für jeden Einzelfall sehr genau zu prüfen.

So früh wie möglich kläre ich daher für Sie im engen Dialog mit den beteiligten Behörden verlässlich die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben, damit Ihnen vermeidbare böse Überraschungen von vornherein erspart bleiben.

Bauen im Bestand
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Der Ausbau des Dachgeschosses eines Wohngebäudes mit mehr als einer Wohnung bedarf in Niedersachsen immer einer Baugenehmigung.

Projektauswahl Bauen im Bestand:

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BAUEN IM BESTAND - SANIERUNG // RENOVIERUNG // MODERNISIERUNG

Immobilien altern. Nutzung, Witterungseinflüsse und Schäden hinterlassen an den eigenen vier Wänden über die Jahre ihre Spuren. Darüber hinaus ändern sich Nutzungsansprüche und gesetzliche Anforderungen. Bauliche Veränderungen werden unvermeidbar.

Sanierungen und Renovierungen dienen dabei der reinen Gebäude-Instandhaltung bzw. Instandsetzung, d. h. dem Werterhalt. Schäden (Durchfeuchtungen, Risse u. dgl.) müssen sofort beseitigt, Bauteile nach Ablauf ihrer Lebenserwartung erneuert werden. Aufgrund meiner Sachkenntnis und Erfahrung kann ich Sie dabei unterstützen, Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen über notwendige Maßnahmen zu treffen.

Bei einer Modernisierung geht es vor allem darum, den Gebäudestandard heutigen Anforderungen anzupassen, das Gebäude "auf den neuesten Stand" zu bringen. Dies können Maßnahmen zur Verbesserung des Brand-, Schall- oder des Wärmeschutzes (Stichwort: energetische Optimierung) sein. Gemeint ist hier aber z. B. auch der altersgerechte Umbau eines Hauses oder einer Wohnung (Barrierefreiheit).

ADRESSE


Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163 Hannover-List

+49 511 6968899


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