Architekten sind unabhängige Dienstleister, die Ihren Bauherren, ihre Bauherrin, in allen Phasen eines Bauvorhabens umfassend begleiten und beraten. Aber auch ohne einen konkreten Bauwunsch stehe ich Ihnen bei Fragen zu allen Themen rund ums Bauen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an. Schreiben Sie mir eine Mail. Vereinbaren wir einen Beratungstermin.
Sollten Sie ein Kollege und Ihre Aufträge einmal größer als Ihre Kapazitäten sein, übernehme ich für Sie gerne auch einzelne Leistungsphasen der HOAI. Große Erfahrung habe ich beispielsweise mit dem Ausschreiben von Bauleistungen, sowohl in Einzelgewerken als auch als funktionale Generalunternehmer-Ausschreibung (GU-Ausschreibung).
Ein eigenes Haus zu bauen ist eine der weitreichendsten Entscheidungen Ihres Lebens. Sehr wahrscheinlich werden Sie nie wieder eine so große Einzelausgabe haben. Stellen Sie diese Entscheidung daher auf ein solide Fundament. Nehmen Sie sich Zeit. Überlegen Sie sich genau, ob Sie ein mehr oder weniger standardisiertes Typenhaus eines schlüsselfertigen Anbieters (z. B. eines Bauträgers) kaufen, oder ein von einem freischaffenden Architekten geplantes, maßgeschneidertes Haus bauen wollen.
Es ist für Sie daher wichtig, sich über die erheblichen Unterschiede zwischen einem freischaffenden Architekten und einem schlüsselfertigen Anbieter im Klaren zu sein:
Seit Beginn meiner Berufstätigkeit gehört der Wohnungsbau zu meinen wichtigen und liebsten Aufgaben. Vom Einfamilienhaus für zahlreiche private Bauherren, Bauherrinnen, bis zum Geschosswohnungsbau mit mehr als 100 Wohneinheiten für regionale und nationale Wohnungsbauunternehmen. Es macht Freude, Wohnraum zu schaffen.
Seit Beginn meiner freischaffenden Tätigkeit beschäftige ich mich zunehmend mit dem Industrie- und Gewerbebau. Insbesondere für Auftraggeber, Auftraggeberinnen, aus dem Bereich der Abfallwirtschaft. Meine Erfahrungen reichen hier von der Realisierung einzelner Betriebsgebäude bis hin zu komplexen Aufgaben, wie der kompletten Betriebs-Neustrukturierung durch Abbruch und Sanierung von Bestandsgebäuden, der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden und Gewerbehallen einschließlich der vollständigen Neukonzeption der betrieblichen Außenanlagen - mit möglichst geringen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb.
Gründe für eine bauliche Veränderung gibt es viele: Sie haben einen Altbau gekauft mit mehr Charme als Platz. Die Lebensumstände ändern sich. Die Familie wächst. Ebenso wie die Ansprüche an modernes Wohnen. Abhilfe schaffen können hier
Oft haben aber schon vergleichsweise geringe Eingriffe in den Grundriss eine große Wirkung: Der Abbruch einer Trennwand beispielsweise, der aus einer kleinen Küche in Verbindung mit dem Ess- und Wohnbereich einen neuen, großzügigen und hellen Mittelpunkt für Ihre Wohnung schafft.
Für Veränderungen an einem Bestandsgebäude aber gilt es in besonderem Maße gestalterische, baurechtliche und konstruktiv-statische Belange zu würdigen. Auch gibt es regelmäßig hohe Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung. Für diese Aufgaben stehe ich Ihnen von Anfang an als kompetenter und unabhängiger Partner zur Seite.
Unsere Großstädte wachsen. Platz in den attraktiven zentralen und dicht bebauten Lagen wird zunehmend knapp. Der Ausbau bisher ungenutzter Dachböden stellt hier häufig die letzte Möglichkeit dar, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das ist für den Hausbesitzer wirtschaftlich reizvoll und zudem politisch gewollt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Niedersachsen die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses eines Gebäudes zu Wohnzwecken genehmigungsfrei. Jedoch sind auch bei einer genehmigungsfreien Maßnahme immer vollständige Bauvorlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
So früh wie möglich kläre ich daher für Sie im engen Dialog mit den beteiligten Behörden verlässlich die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben, damit Ihnen vermeidbare böse Überraschungen von vornherein erspart bleiben.
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Der Ausbau des Dachgeschosses eines Wohngebäudes zu Wohnzwecken ist in Niedersachsen in vielen Fällen genehmigungsfrei.
Immobilien altern. Nutzung, Witterungseinflüsse und Schäden hinterlassen an den eigenen vier Wänden über die Jahre ihre Spuren. Darüber hinaus ändern sich Nutzungsansprüche und gesetzliche Anforderungen. Bauliche Veränderungen werden unvermeidbar.
Sanierungen und Renovierungen dienen dabei der reinen Gebäude-Instandhaltung bzw. Instandsetzung, d. h. dem Werterhalt. Schäden (Durchfeuchtungen, Risse u. dgl.) müssen sofort beseitigt, Bauteile nach Ablauf ihrer Lebenserwartung erneuert werden. Aufgrund meiner Sachkenntnis und Erfahrung kann ich Sie dabei unterstützen, Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen über notwendige Maßnahmen zu treffen.
Bei einer Modernisierung geht es vor allem darum, den Gebäudestandard heutigen Anforderungen anzupassen, das Gebäude "auf den neuesten Stand" zu bringen. Dies können Maßnahmen zur Verbesserung des Brand-, Schall- oder des Wärmeschutzes (Stichwort: energetische Optimierung) sein. Gemeint ist hier aber z. B. auch der altersgerechte Umbau eines Hauses oder einer Wohnung (Barrierefreiheit).
Wohnfläche zu Gewerbefläche, Gewerbefläche zu Wohnfläche: Nutzungsänderungen sind vielfältig. Bei der Umnutzung eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen sind daher zunächst immer die baurechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelfalls zu prüfen. Grundlage hierfür ist die jeweilige Landesbauordnung.
In Niedersachsen sind Nutzungsänderungen nur dann komplett verfahrensfrei, wenn das Baurecht keine weitergehenden Anforderungen an die neue Nutzung stellt. Das ist aber eher die Ausnahme.
Im Regelfall ist eine Umnutzung genehmigungsfrei (nicht jedoch verfahrensfrei) oder aber sie bedarf einer Baugenehmigung. In beiden Fällen sind vollständige Bauvorlagen zu erstellen und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
ADRESSE
Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163
Hannover-List
+49 511 6968899